Rechtsprechung
BAG, 05.09.1975 - 1 ABR 50/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde - Gesetzwidrige Zulassung - Rechtsbeschwerdeinstanz - Zulassungsrevision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Rechtsbeschwerde trotz Zulassung durch das LAG
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 16.05.1975 - 4 TaBV 2/75
- BAG, 05.09.1975 - 1 ABR 50/75
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.06.1954 - 1 AZR 130/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenzrevision, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 S. 4 …
Auszug aus BAG, 05.09.1975 - 1 ABR 50/75
Läßt das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zu, obwohl es gemäß der Begründung für die Zulassung die grundlegenden Rechtsfragen für geklärt hält, so wird durch eine derartige, offensichtlich gesetzwidrige Zulassung die Rechtsbeschwerde- Instanz nicht eröffnet (im Anschluß an BAG 21, 8o =AP Nr. 3 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision).Bei einer derartigen offensicht- lieh verfehlten Zulassung wird auch der Gedanke der Rechtsmittelklarheit und Rechtsmittelsicherheit nicht in Frage gestellt (BAG 2, 26 [31] -AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 2, 4o [42] »AP Nr. 7 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 5, 246 [249]=AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 21, 8o »AP Nr. 3 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision).
- BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision
Auszug aus BAG, 05.09.1975 - 1 ABR 50/75
Bei einer derartigen offensicht- lieh verfehlten Zulassung wird auch der Gedanke der Rechtsmittelklarheit und Rechtsmittelsicherheit nicht in Frage gestellt (BAG 2, 26 [31] -AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 2, 4o [42] »AP Nr. 7 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 5, 246 [249]=AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 21, 8o »AP Nr. 3 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision). - BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 159/56
Zulassung der Revision - Gesetzwidrigkeit - Bindungswirkung - Begründung durch …
Auszug aus BAG, 05.09.1975 - 1 ABR 50/75
Bei einer derartigen offensicht- lieh verfehlten Zulassung wird auch der Gedanke der Rechtsmittelklarheit und Rechtsmittelsicherheit nicht in Frage gestellt (BAG 2, 26 [31] -AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 2, 4o [42] »AP Nr. 7 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 5, 246 [249]=AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 21, 8o »AP Nr. 3 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision).
- BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht …
Wenn das Landesarbeitsgericht aber seine Zulassungsentscheidung begründet, so kann und muß das Rechtsbeschwerdegericht diese Begründung zur Kenntnis nehmen und daraufhin überprüfen, ob sie sich nicht auch für die Beteiligten offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbar so weit vom gesetzlichen Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache entfernt, daß die Zulassung unbeachtlich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. statt aller BAG AP Nr. 4 zu § 91 ArbGG 1953 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BAG, 07.11.1978 - 1 ABR 33/77 Hat allerdings das Landesarbeitsgericht seine Befugnis zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 91 Abs. 3 ArbGG offensichtlich verkannt, so wird das Prinzip der Rechtsmittelklarheit und Rechts mittelsicherheit nicht in unerträglicher Weise in Präge gestellt, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die Zulassungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts für unbeachtlich erklärt (ständige Rechtsprechung; vgl. statt aller: BAG AP Nr. 4 zu § 91 ArbGG 1953 mit weiteren Nachweisen).